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Von Jobsuche bis Studirabatte

Unser Service

Wohnungsuche an der HSHL

Eine Unterkunft für die Zeit des Studiums zu finden ist oft schwierig. Daher haben wir hier ein paar Tipps zusammengefasst die dir die Suche erleichtern:

Allgemein

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Seiten wie Immonet.de, Immowelt.de ,Immobilienscout24.de und ebay Kleinanzeigen sind gute Quellen für den Wohnungsmarkt in Hamm und in Lippstadt. Hast du Interesse an einer vollständig eigenen Wohnung oder wenn du vielleicht mit deiner Familie hier herziehen möchtest, dann bist du hier schonmal richtig.

Alternativ bietet das Studierendenwerk Paderborn eine Wohnungsvermittlung an. Weitere Infos auf deren Homepage.

Wohnheim

Studenten-
wohnheim

Wohnheim

Studenten-
wohnheim

Hamm: In Hamm gibt es zwei Studentenwohnheime. Das SCI:Q Campus Living direkt gegenüber der HSHL und das Studentenwohnheim des Studierendenwerks Paderborn im Zentrum der Stadt.

Lippstadt: In Lippstadt gibt es ein Wohnheim in der Unionstraße, das vom Studierendenwerk Paderborn zur Verfügung gestellt wird.

Alle drei Wohnheime haben Vor- und Nachteile. Informiere dich am besten bei Studierenden, die bereits dort wohnen! Tipp: Am Anfang des Wintersemesters versuchen viele dort einen Platz zu ergattern, was meist zu langen Wartelisten führt – deshalb kümmere dich frühzeitig um Alternativen. Weitere Infos findest du auf der Homepage des Studierendenwerk Paderborn.

WG

Wohn-gemeinschaft

WG

Wohn-gemeinschaft

Eine WG ist meist genau das, was Studierende brauchen. Man hat Gesellschaft und kann sich gegenseitig aushelfen.

Tipp: Nicht jede WG ist perfekt. Deswegen ist es wichtig die richtigen Mitbewohner*innen und die richtige Wohnung zu finden. Deswegen schaut einmal in diesen Beitrag rein:

https://www.wg-suche.de/magazin/so-findest-du-die-richtige-wg/

Wie findet man überhaupt eine WG? Das Studierendenwerk Paderborn bietet eine Wohnungsvermittlung an. Darunter sind auch einige Wohngemeinschaften.

Tipp: Auch bei wg-gesucht.de bietet es sich an, eine WG-Wohnung am Ende eines Semesters zu suchen.

FB

Facebook

FB

Facebook

Der AStA und die HSHL posten am Anfang des Wintersemesters einen Beitrag, der die Möglichkeit bietet, eine Wohnung von anderen Studierenden zu übernehmen, da zu diesem Zeitpunkt viele ihr Studium beenden und ausziehen und neue Erstsemester nach einer Wohnung suchen. Zudem gibt es verschiedene Facebook Gruppen von Studierenden, bei denen du dein Glück versuchen kannst:

HSHL – Offizielle Gruppe der Studierenden

Lippstädter helfen Lippstädtern

Wohnungsmarkt Lippstadt

Hammer helfen Hammern

Jobsuche an der HSHL

Als Student*in ist es oft notwendig nebenbei noch etwas dazu zu verdienen, um über die Runden zu kommen. Ebenfalls ist es sinnvoll, schon während des Studiums, beispielsweise als Werkstudent*in, Erfahrung im zukünftigen Arbeitsumfeld zu sammeln. Um dir zu helfen diese Ziele umzusetzen, haben wir einige Job-Quellen für dich:

Facebook

Facebook

Facebook

Facebook

Jeden Sonntag veröffentlichen wir aktuelle, interessante Jobangebote auf unserer Facebook-Seite – zumindest, wenn welche bei uns eingetrudelt sind. Schau doch mal vorbei! Du hast ein Stellenangebot, das du über uns vermitteln möchtest? Dann schicke dieses an oeffentlichkeit@asta.hshl.de .

Jobportal

Jobportal der HSHL

Jobportal

Jobportal der HSHL

Für ein größeres Angebot durchforste doch einfach einmal das Jobportal unserer Hochschule. Dort kannst du Angebote speziell für deinen Studiengang finden, sowie Nebenjobs oder Praktika.

Zum Jobportal

Rechtsberatung

+++UPDATE+++

Ab dem 02.11.2023 findet wieder eine Rechtsberatung für Studierende der Hochschule Hamm-Lippstadt statt.

Ablauf der Rechtsberatung

Wir vertreten dich zwar nicht vor Gericht, aber der Rechtsanwalt Andreas Scharbatke kann dich kostenlos beraten!

Schicke dafür eine Mail mit Deiner Matrikelnummer an die Adresse rechtsberatung@asta.hshl.de.

In der Mail beschreibst Du Dein Anliegen und schickst für eventuelle Rückfragen Deine Telefonnummer mit.

Deine Mail wird dann während der Zeit der Rechtsberatung montags und donnerstags von 16:30 bis 18:30 Uhr abgerufen und Du bekommst eine entsprechende Rückmeldung.

Wir können nicht garantieren, dass Deine Mail direkt im nächsten Termin der Rechtsberatung beantwortet wird. Berücksichtige dies bitte, wenn  Dein Anliegen eilig ist.

Selbstverständlich ist die Rechtsberatung absolut vertraulich und nur der Anwalt hat Zugang zu Deiner Anfrage und nach der Beratung wird Deine Mail seitens des Anwalts gelöscht.

Bitte beachte: Die Beratung erfolgt im Rahmen der Rechtsberatung des AStA der HSHL. Die Beratung ist für Dich kostenlos.

Im Rahmen der Rechtsberatung erfolgt eine Beratung in studentischen Angelegenheiten! Themen, zu denen Du Beratung anfragen kannst:
Was kannst du tun, wenn…

… eine GEZ-Nachzahlung ansteht?
… du deinen Arbeitslohn nicht bekommst?
… du einen Mietstreit hast und beispielsweise die Kaution von deiner Wohnung nicht zurückbekommst?
…  Du allgemeine Fragen zu Miet-, Unterhalts, Prüfungs- und Arbeitsrecht hast?


Wichtig zum Thema BaföG:
Bei BaföG-Fragen, kannst Du Dich auch an das Studierendenwerk und die entsprechende BaföG-Beratung
(Hinweise zu Terminen)  wenden. 

Das Semesterticket

Wie bekomme ich das Semesterticket?

Zunächst musst du zur Einschreibung oder zur Rückmeldung den kompletten Semesterbeitrag überweisen. Die PDF-Datei mit dem SemesterTicket erhältst du hier. Dort musst du deine Daten angeben und anschließend kann das Ticket heruntergeladen werden (keine Registrierung notwendig). Dieses PDF-Dokument lässt sich ausdrucken oder einfach auf deinen PC, dein Smartphone oder dein Tablet laden. Wichtig: Das SemesterTicket ist nur mit Legitimation durch einen Lichtbildausweis gültig.

Wie lange ist das Ticket gültig?

Das Ticket ist ein Semester lang gültig. Danach funktioniert der Barcode nicht mehr. Du kannst das Ticket aber schon einen Monat vor Semesterbeginn (also ab dem 01.08. bzw. 01.03.) ausdrucken bzw. abspeichern.

Wichtig: Gültig ist das Ticket aber erst ab Semesterbeginn! 

Was ist bei der Nutzung zu beachten?

Du hast die Möglichkeit das Ticket bequem zu Hause auszudrucken und/oder es auf dem Smartphone o.ä. abzuspeichern. Bei Kontrollen in Bus und Bahn zeigst du einfach dein mobiles Gerät oder den Ausdruck als Fahrkarte vor.

Wichtig: immer den passenden gültigen Lichtbildausweis mitführen, damit sichergestellt ist, dass es sich auch um dein Ticket handelt.

Kann ich noch jemanden mitnehmen?

In den Bussen der Städte Münster, Bocholt, Rheine, Hamm, Soest, Lippstadt und Iserlohn kannst du werktags ab 19 Uhr, am Wochenende und feiertags ganztägig eine weitere Person oder ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

Außerdem darfst du im gesamten Münsterland (Tarifgebiet VGM/VRL) in Bus und Bahn den ganzen Tag ein Kind (6-14 Jahre) kostenlos mitnehmen. Unabhängig von den SemesterTicket-Bestimmungen ist es grundsätzlich so, dass Kinder unter 6 Jahren kostenlos befördert werden.

Weiterhin gilt natürlich, dass das Ticket nicht übertragbar ist, das heißt, nur du selbst darfst mit deinem Ticket fahren.

Wie ist das mit dem Nachtbuszuschlag?

Der Nachtbuszuschlag, den du in Bussen im Tarifgebiet VGM/VRL (Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Borken, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis) sowieso nicht zahlen musst, entfällt auch für die Person oder das Kind, die oder das dich begleitet. In anderen Städten oder Kreisen musst du einen Nachtbuszuschlag, sofern er erhoben wird, zahlen.

Wichtig: In einigen Kreisen und Städten außerhalb des Münsterlands kann es vorkommen, dass das SemesterTicket im Nachtbus an sich nicht gilt, wie z.B. in Bielefeld. Das liegt daran, dass die dortigen Nachtbusse nicht zum sogenannten Gemeinschaftstarif gehören, sondern eine Art „Sonderbusse“ sind. Hier muss der komplette Preis entrichtet werden.

Ich habe mein Ticket vergessen bzw. verloren, was nun?

Du kannst dein Ticket bequem auf deinem Smartphone o.ä. vorzeigen. Solltest du dieses jedoch vergessen haben, empfiehlt es sich, das SemesterTicket einmal auszudrucken und in dein Portemonnaie zu stecken. Wenn du beides vergessen hast und kontrolliert wirst, solltest du dem befördernden Unternehmen (Bahn oder Bus) so bald wie möglich dein Ticket und die Zahlungsaufforderung vorlegen.

Spartipp: Dann musst du nur eine Bearbeitungsgebühr (ca. 7 €) bezahlen. Diese ist erheblich günstiger als die 60 € fürs »Schwarzfahren«.

Exmatrikulation & Semesterticket

Sobald jemand exmatrikuliert wurde ist das Semesterticket ungültig. Bei Zuwiderhandlungen macht man sich strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB). Die Deutsche Bahn hätte also die Möglichkeit Strafanzeige zu stellen, falls dies bei einer Kontrolle auffällt.


Wo und in welchen Verkehrsmitteln gilt das Ticket?

Grundsätzlich darfst du in NRW alle öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Seien es die U-Bahnen, Straßenbahnen, Schwebebahnen oder die normalen Züge der Deutschen Bahn (RE, NRW, NRW-Express etc.). Natürlich gilt dies auch für alle Busse und anderen Transportmittel.

Wichtig: Die Benutzung von IC-, EC- und ICE-Zügen sowie das Fahren in der 1. Klasse sind mit dem SemesterTicket grundsätzlich nicht möglich. Werdet ihr kontrolliert, werdet ihr zur Kasse gebeten!

Hier findest du noch die Geltungsbereiche der VRL-Schiene und des Netzes Ruhr-Lippe im Detail:

Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?

In den Bussen der Städte Münster, Bocholt, Rheine, Hamm, Soest, Lippstadt und Iserlohn kannst du werktags ab 19 Uhr, am Wochenende und feiertags ganztägig ein Fahrrad kostenlos oder eine weitere Person mitnehmen.

Weitere Infos zur Fahrradmitnahme außerhalb dieser Städte findet ihr hier.

Ich benötige kein Ticket, weil ich im Praktikum, Auslandssemester bin oder weil…

Grundsätzlich ist zu sagen, dass das SemesterTicket über die Solidargemeinschaft aller Studierenden finanziert wird und eine Erstattung des Tickets nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Kontaktiere hierzu bitte das Campus Office, um entsprechende Informationen zu erfragen.

Wir verweisen hierzu auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.05.1999:

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 12. Mai 1999 (BVerwG 6 C 14.98 und 6 C 10.98), dass eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft verfasst ist, die Kompetenz hat, durch Abstimmung in einer Urabstimmung ein SemesterTicket einzuführen. Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, 1 BvR 1510/99 und 1 BvR 1410/99). Angesichts der „ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit“ der Studierenden und der hohen Fahrtkosten diene das SemesterTicket der Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden. Die Tauglichkeit des SemesterTickets sei an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen. Die zwangsweise Beteiligung aller Studierenden trage maßgeblich zum erreichten Umfang der Vergünstigung bei. Das Bundesverfassungsgericht würdigt dabei ausdrücklich, dass „die Verbesserung der Umweltbedingungen, die Entspannung der Parkplatzsituation und die Möglichkeit das Ticket zu Freizeitzwecken zu nutzen im Prinzip allen Studierenden zugutekommt“.

Drucken & Binden

Drucker und Bindemaschine könnt Ihr kostenlos nutzen. Für die Nutzung benötigst Du einen USB-Stick. Solltest Du keinen haben oder Deiner nicht vom Gerät anerkannt werden, dann kannst Du Dir gerne in der Bibliothek oder im AStA-Büro einen kostenlosen USB-Stick holen.

WICHTIG: Bitte IMMER sicherstellen, dass die Bindemaschine nach der Nutzung AUSgestellt wird – Stecker bitte RAUSziehen!

Druckerstandorte

  •  Hamm (H4.2-E00-060)
  • Lippstadt (L3.1-E01-370)

Noch ein Tipp zum Binden

Schau Dir unbedingt das Video mit dem Ablauf eines Bindeprozesses an 🙂

*Mit öffnen des Videos nimmst Du die Datenschutz- und Cookiebedingungen der entsprechenden Website an.

Leihfahrräder

Durch Vereinbarungen des AStA mit nextbike GmbH (in Lippstadt) und metropolradruhr (in Hamm) ist eine Kooperation entstanden, die es dir ermöglicht befristet kostenlos die Fahrradverleihsysteme zu nutzen. Der Hintergrund hierzu ist, dass du auf die Möglichkeit zurückgreifen kannst, die umweltbewusste Variante des Nahverkehrs zu nutzen. Besonders für Studierende der HSHL ist dies von Vorteil, da der Campus mit dem Fahrrad ziemlich gut und schnell zu erreichen ist.

Was bekomme ich geboten?

HSHL Studierende können bei jeder Fahrt jeweils 60 Minuten am Stück kostenlos Räder von metropolradruhr/nextbike nutzen. Dauert die Fahrt länger als 60 Minuten, werden 0,50 € pro halbe Stunde (maximal 5 € für eine 24h-Fahrt) berechnet.

Das Ganze lässt sich bequem mit der App „nextbike“ steuern, die du auf jedes Endgerät runterladen kannst. Neben den Standorten Hamm und Lippstadt, gibt es die Fahrräder auch in Städten wie Bochum, Duisburg, Essen, Mühlheim, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Dortmund.

Wenn du dich konkret für die Standorte der Verleihstationen interessierst, dann schau einfach auf deren Websites (metropolradruhr-Standorte / nextbike-Standorte) vorbei.

So funktioniert’s!

Unter www.metrolpolradruhr.de müssen sich die Studierenden der HSHL einmalig anmelden. Dazu das Registrierungsformular vollständig ausfüllen, die Hochschul-Mailadresse angeben und wie voreingestellt die HSHL als Partner auswählen.

Zum Schluss auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ klicken. Zahlungspflichtig? (Wird die kostenlose Stunde überschritten, erfolgt automatisch eine Deaktivierung des Kundenkontos. Eine SMS informiert dich gesondert darüber. Nun muss das Zahlungsmittel hinterlegt werden, damit der über die 60 Freiminuten hinaus verfahrene Betrag abgebucht werden kann. Ist das geschehen, wird das Kundenkonto wieder freigeschaltet.)

An die zuvor hinterlegte Hochschul-Mailadresse wird ein Link gesendet – bitte bestätige diesen. Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine SMS mit dem individuellen PIN-Code versendet. Mit diesem kannst du dich online ins Kundenkonto einloggen und bei der ersten Benutzung die App aktivieren.

Noch Fragen?

Du hast noch Fragen zum Fahrradverleihsystem? Dann kannst du Folgendes tun:

Studirabatte

Wir handeln regelmäßig neue Rabatte aus, um dir Vorteile und Vergünstigungen zu verschaffen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, musst du dem jeweiligen Anbieter lediglich deinen gültigen Studierendenausweis vorzeigen.

Spartipp: Für Studierende gelten oft auch allgemeine Ermäßigungen, also solltest du grundsätzlich immer und überall danach Ausschau halten!

In dem Gutscheinheft, das du bei deinem Studienstart erhältst, findest du ebenfalls viele Rabatt-Aktionen. Wir freuen uns immer über neue Rabattangebote.

Kontakt für Anbieter: info@asta.hshl.de

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