Von Jobsuche bis Studirabatte
Unser Service
Jobsuche an der HSHL
Viele von euch kennen es. Pendeln. Ein Laster, dass das Studium erschweren kann. Deswegen haben wir vom Allgemeinen Studierenden Ausschuss uns überlegt, wie wir euch helfen können dies zu ändern und haben in den folgenden Punkten Möglichkeiten aufgezählt, eine Wohnung in der jeweiligen Stadt eures Campus zu finden.



Jobportal
Jobportal der HSHL
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Jobportal der HSHL
Für ein größeres Angebot durchforstet doch einfach einmal das Jobportal unserer Hochschule. Dort könnt ihr Angebote speziell für euren Studiengang finden, sowie Nebenjobs oder Praktika.
Wohnungsuche an der HSHL





Allgemein
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Seiten wie Immonet.de, Immowelt.de ,Immobilienscout24.de und ebay Kleinanzeigen sind gute Quellen für den Wohnungsmarkt in Hamm und in Lippstadt. Habt ihr also Interesse an einer vollständig eigenen Wohnung oder wenn ihr vielleicht mit eurer Familie hier herziehen wollt, dann seid ihr hier schonmal richtig.
Alternativ bietet das Studierendenwerk Paderborn eine Wohnungsvermittlung an. Weitere Infos auf deren Homepage.
Wohnheim
Studenten-
wohnheim
Wohnheim
Studenten-
wohnheim
Lippstadt: In Lippstadt gibt es ein Wohnheim in der Unionstraße, das vom Studierendenwerk Paderborn zur Verfügung gestellt wird.
Alle drei Wohnheime haben Vor- und Nachteile. Informiere dich am besten bei Studierenden, die bereits dort wohnen! Tipp: Am Anfang des Wintersemesters versuchen viele dort einen Platz zu ergattern was meist zu langen Wartelisten führt – deshalb kümmere dich um Alternativen. Weitere Infos findest Du auf der Homepage des Studierendenwerk Paderborn.
WG
Wohn-
gemeinschaft
WG
Wohn-
gemeinschaft
Eine WG ist meist genau das, was ein Student braucht. Man hat Gesellschaft und kann sich gegenseitig aushelfen.
Tipp: Nicht jede WG ist perfekt. Deswegen ist es wichtig die richtigen Mitbewohner und die richtige Wohnung zu finden. Deswegen schaut einmal in diesen Beitrag rein:
https://www.wg-suche.de/magazin/so-findest-du-die-richtige-wg/
Wie findet man überhaupt eine WG? Das Studierendenwerk Paderborn bietet eine Wohnungsvermittlung an. Darunter verstecken sich einige Wohngemeinschaften.
Tipp: Auch bei wg-gesucht.de bietet es sich an, eine Wohnung am Ende eines Semesters zu suchen.
FB
FB
Der AStA und die HSHL posten am Anfang des Wintersemesters einen Beitrag, der die Möglichkeit bietet, eine Wohnung von anderen Studierenden zu übernehmen, da zu diesem Zeitpunkt viele ihr Studium beenden und ausziehen und neue Erstsemester nach einer Wohnung suchen. Zudem gibt es verschiedene Facebook Gruppen von Studierenden, bei denen du dein Glück versuchen kannst:
HSHL – Offizielle Gruppe der Studierenden
Das Semesterticket
Zunächst musst du zur Einschreibung oder zur Rückmeldung den kompletten Semesterbeitrag überweisen. Die PDF-Datei mit dem SemesterTicket erhältst du hier. Dort musst du deine Daten angeben und anschließend kann das Ticket heruntergeladen werden (keine Registrierung notwendig). Dieses PDF-Dokument lässt sich ausdrucken oder einfach auf deinen PC, dein Smartphone oder dein Tablet laden. Wichtig: Das SemesterTicket ist nur mit Legitimation durch einen Lichtbildausweis gültig.
Als Erstsemester kannst du dein SemesterTicket bereits einen Monat vor Semesterbeginn nutzen. Dafür führe bitte deine Vorstudienbescheinigung mit deinem SemesterTicket mit.
Hier bekommst du die Vorstudienbescheinigung für Studierende mit Vorkursen etc.
Wichtig: Gültig ist das Ticket aber erst ab Semesterbeginn! Ausnahme: Für Erstsemester: Vorstudienbescheinigung zum downloaden.
Du hast die Möglichkeit das Ticket bequem zu Hause auszudrucken und/oder es auf dem Smartphone o.ä. abzuspeichern. Bei Kontrollen in Bus und Bahn zeigst du einfach dein mobiles Gerät oder den Ausdruck als Fahrkarte vor.
Wichtig: immer den passenden gültigen Lichtbildausweis mitführen, damit sichergestellt ist, dass es sich auch um dein Ticket handelt.
In den Bussen der Städte Münster, Bocholt, Rheine, Hamm, Soest, Lippstadt und Iserlohn kannst du werktags ab 19 Uhr, am Wochenende und feiertags ganztägig eine weitere Person oder ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Außerdem darfst du im gesamten Münsterland (Tarifgebiet VGM/VRL) in Bus und Bahn den ganzen Tag ein Kind (6-14 Jahre) kostenlos mitnehmen. Unabhängig von den SemesterTicket-Bestimmungen ist es grundsätzlich so, dass Kinder unter 6 Jahren kostenlos befördert werden.
Weiterhin gilt natürlich, dass das Ticket nicht übertragbar ist, das heißt, nur du selbst darfst mit deinem Ticket fahren.
Der Nachtbuszuschlag, den du in Bussen im Tarifgebiet VGM/VRL (Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Borken, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis) sowieso nicht zahlen musst, entfällt auch für die Person oder das Kind, die oder das dich begleitet. In anderen Städten oder Kreisen musst du einen Nachtbuszuschlag, sofern er erhoben wird, zahlen.
Wichtig: In einigen Kreisen und Städten außerhalb des Münsterlands kann es vorkommen, dass das SemesterTicket im Nachtbus an sich nicht gilt, wie z.B. in Bielefeld. Das liegt daran, dass die dortigen Nachtbusse nicht zum sogenannten Gemeinschaftstarif gehören, sondern eine Art „Sonderbusse“ sind. Hier muss der komplette Preis entrichtet werden.
Du kannst dein Ticket bequem auf deinem Smartphone o.ä. vorzeigen. Solltest du dieses jedoch vergessen haben, empfiehlt es sich, das SemesterTicket einmal auszudrucken und in dein Portemonnaie zu stecken. Wenn du beides vergessen hast und kontrolliert wirst, solltest du dem befördernden Unternehmen (Bahn oder Bus) so bald wie möglich dein Ticket und die Zahlungsaufforderung vorlegen.
Spartipp: Dann musst du nur eine Bearbeitungsgebühr (ca. 7 €) bezahlen. Diese ist erheblich günstiger als die 60 € fürs »Schwarzfahren«.
Wo und in welchen Verkehrsmitteln gilt das Ticket?
Wichtig: Die Benutzung von IC-, EC- und ICE-Zügen sowie das Fahren in der 1. Klasse sind mit dem SemesterTicket grundsätzlich nicht möglich. Werdet ihr kontrolliert, werdet ihr zur Kasse gebeten!
Hier findest du das NRW-Streckennetz. (Diese Karte zeigt eine detaillierte Streckenübersicht von ganz NRW. Gerade in den Randgebieten befinden sich jedoch auch Strecken auf dieser Karte, die nicht mit dem NRW-Ticket befahren werden dürfen. Für alle, die sich am NRW Randgebiet bewegen, gibt es hier noch eine Grafik, die speziell die Übergangsgebiete darstellt.) Außerdem findest du hier noch die Geltungsbereiche der VRL-Schiene und des Netzes Ruhr-Lippe im Detail:

Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?
Weitere Infos zur Fahrradmitnahme außerhalb dieser Städte findet ihr hier:
Ich benötige kein Ticket, weil ich im Praktikum, Auslandssemester bin oder weil…
- Beurlaubte Studierende, die der HSHL nach Vorlesungsbeginn nachweisen können, dass sie für das laufende Semester beurlaubt sind.
- Studierende mit einer Schwerbehinderung, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz eines Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke sind (entsprechend der Beitragsordnung der Hochschule).
- Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums nachweislich vier Monate oder länger – pro Semester außerhalb des Geltungsbereiches des SemesterTickets befinden.
- Doktorand*innen, die nachweislich weder Erst- noch Zweitwohnsitz im Geltungsbereich des Tickets haben.
- Studierende, die nach erfolgter Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung die Fahrtberechtigung verlieren.
- Studierende, die zusätzlich noch an einer weiteren Hochschule im Tarifbereich NRW eingeschrieben sind; können die nachgewiesene zusätzliche Einschreibung zur Erstattung des weiteren SemesterTickets nutzen.
Fristen
Eine Erstattung nach Fristende ist leider ausgeschlossen! Eine Erstattung aus anderen Gründen, als den oben aufgeführten Fällen, ist leider ebenfalls ausgeschlossen! Für das Ticket keine Verwendung zu haben, weil du in der Nähe des Campus wohnst, ist also leider kein ausreichender Grund.
Wir verweisen hierzu auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.05.1999:
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 12. Mai 1999 (BVerwG 6 C 14.98 und 6 C 10.98), dass eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft verfasst ist, die Kompetenz hat, durch Abstimmung in einer Urabstimmung ein SemesterTicket einzuführen. Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, 1 BvR 1510/99 und 1 BvR 1410/99). Angesichts der „ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit“ der Studierenden und der hohen Fahrtkosten diene das SemesterTicket der Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden. Die Tauglichkeit des SemesterTickets sei an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen. Die zwangsweise Beteiligung aller Studierenden trage maßgeblich zum erreichten Umfang der Vergünstigung bei. Das Bundesverfassungsgericht würdigt dabei ausdrücklich, dass „die Verbesserung der Umweltbedingungen, die Entspannung der Parkplatzsituation und die Möglichkeit das Ticket zu Freizeitzwecken zu nutzen im Prinzip allen Studierenden zugutekommt“.
Rechtsberatung
+++ UPDATE +++
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Due to the Corona virus we cannot offer our legal advice as we originally planned. If you still need help, please send an email to Rechtsberatung@asta.hshl.de telling us about your concern or issue prior the first event. We’ll forward this to the lawyer. He’ll then come back to you individually with his advice.

Du hast rechtliche Fragen oder Probleme?
Beispielsweise: Was kannst du tun, wenn…
… eine GEZ-Nachzahlung ansteht?
… du deinen Arbeitslohn nicht bekommst?
… du einen Mietstreit hast und beispielsweise die Kaution von deiner Wohnung nicht zurückbekommst?
Wichtig: Nicht bei BaföG-Fragen, dafür ist das Studierendenwerk zuständig und die entsprechende BaföG-Beratung (Hinweise zu Terminen) .
Hamm
Fr., 03.04. + 05.06.
15:00 Uhr – 16:00 Uhr
H4.2-E00-070
Lippstadt
Fr., 08.05. + 10.07.
15:00 Uhr – 16:00 Uhr
L4.1-E01-160
Drucken & Binden
Druckerstandorte
- Bibliothek Hamm (H4.2-E01-010)
- Bibliothek Lippstadt (L2.1-E01)
Was kostet das Drucken?
Als Studierender oder Mitarbeiter:
- DinA4: Schwarz/Weiß o,o6€ | Farbe 0,12€
- DinA3: Schwarz/Weiß 0,12€ | Farbe 0,24€
Binden
Tipp: auf Öffnungszeiten achten oder vorher Termin vereinbaren!
Die Kosten pro Bindung betragen 5 €, diese sind nach Fertigstellung bar zu zahlen.
Leihfahrräder
Was bekomme ich geboten?
Das Ganze lässt sich bequem mit der App „nextbike“ steuern, die du auf jedes Endgerät runterladen kannst. Neben unseren Standorten Hamm und Lippstadt, gibt es die Fahrräder auch in Städten wie Bochum, Duisburg, Essen, Mühlheim, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Dortmund.
Wenn du dich konkret für die Standorte der Verleihstationen interessierst, dann schau einfach auf deren Websites (metropolradruhr-Standorte / nextbike-Standorte) vorbei.
So funktioniert’s!
Zum Schluss auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ klicken. Zahlungspflichtig? (Wird die kostenlose Stunde überschritten, erfolgt automatisch eine Deaktivierung des Kundenkontos. Eine SMS informiert dich gesondert darüber. Nun muss das Zahlungsmittel hinterlegt werden, damit der über die 60 Freiminuten hinaus verfahrene Betrag abgebucht werden kann. Ist das geschehen, wird das Kundenkonto wieder freigeschaltet.)
An die zuvor hinterlegte Hochschul-Mailadresse wird ein Link gesendet – bitte bestätige diesen. Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine SMS mit dem individuellen PIN-Code versendet. Mit diesem kannst du dich online ins Kundenkonto einloggen und bei der ersten Benutzung die App aktivieren.
Noch Fragen?
– check die F.A.Q. Seite
– kontaktiere den Service
Studirabatte
Spartipp: Für Studierende gelten oft auch allgemeine Ermäßigungen, also solltest du grundsätzlich immer und überall danach Ausschau halten!
In dem Gutscheinheft, das du bei deinem Studienstart erhältst, findest du ebenfalls viele Rabatt-Aktionen. Wir freuen uns immer über neue Rabattangebote. Kontakt für Anbieter: info@asta.hshl.de